urteilsfähig

urteilsfähig
ụr·teils·fä·hig Adj; nicht adv; fähig, über jemanden / etwas gerecht zu urteilen
|| hierzu Ụr·teils·fä·hig·keit die; nur Sg

Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.

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  • urteilsfähig — bei Verstand; zurechnungsfähig; verständig; mit Verstand begabt; vernünftig; denkfähig * * * ụr|teils|fä|hig 〈Adj.〉 fähig zu urteilen, ein (sachliches) Urteil zu fällen ● im urteilsfähigen Alter * * * ụr|teils|fä|hig <Adj.>: [durch Wissen …   Universal-Lexikon

  • urteilsfähig — ụr|teils|fä|hig …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsunfähigkeit — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä …   Deutsch Wikipedia

  • Zeichnungsfähigkeit — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä …   Deutsch Wikipedia

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  • Deutscher Bund — Der Deutsche Bund war ein Staatenbund überwiegend deutschsprachiger Staaten zwischen 1815 und 1866. Er wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress ins Leben gerufen. Er folgte dem 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reich und dem napoleonischen …   Deutsch Wikipedia

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